AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

BOLD AG, 2017

1. Vertragsbedingungen 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der BOLD AG, nachfolgend BOLD genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von BOLD in Anspruch nimmt. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis 
BOLD verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. BOLD verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.

3. Mitwirkungspflicht 
Der Auftraggeber unterstützt BOLD bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand, wird von BOLD in Rechnung gestellt.

4. Leistungen Dritter 
Für Leistungen in den Bereichen Produktion, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet BOLD mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. BOLD handelt gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers. Diese Drittleistungen werden in unseren Kostenvoranschlägen als Drittleistung mitofferiert aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers. In Ausnahmefällen und auf Wunsch des Auftraggebers agiert BOLD als GU.

5. Geistiges Eigentum 
Alle von BOLD geschaffenen Werken und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von BOLD. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens BOLD. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von BOLD geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern.

6. Nutzungsrechte 
Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von BOLD einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von BOLD hat eine Konventionalstrafe zur Folge. Die Nutzungsrechte präsentierter Ideen und Konzepte, die nicht von BOLD für den Auftraggeber umgesetzt werden, bleiben vollumfänglich bei BOLD und dürfen in keiner Weise andersweitig verwendet werden. Dies gilt ebenso nach Begleichung eines Ausfall-/Pitch-Fees.

7. Gewährleistung 
Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche BOLD zur Weiterbearbeitung dienen, geht BOLD davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

8. Daten und Unterlagen 
BOLD bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist BOLD ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz der Agentur und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben (siehe dazu auch Punkt 6).

9. Offerten 
Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autorkorrekturen (Punkt 12). Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von BOLD erlischt nach 30 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet.

10. Auftragserteilung 
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. 

11. Gut zur Produktion
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt BOLD keine Haftung.

12. Autorkorrekturen 
Autorkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.

13. Eigenwerbung
BOLD steht das Recht zu, sämtliche von BOLD geschaffenen Werke zum Zwecke der Eigenwerbung als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen (insbesondere – aber nicht nur – auf www.bold.ch). 

14. Verrechnung und Mehrwertsteuer 
Alle Offerten verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat BOLD Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).

15. Auftragsreduzierung oder -annulierung 
Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat BOLD einen Anspruch auf 50% des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat BOLD Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

16. Haftung 
Die Haftung seitens BOLD beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

17. Mängelrüge 
Die von BOLD erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

18. Recht und Gerichtstand 
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und BOLD unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.